Rechtsprechung
   SG Hamburg, 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23086
SG Hamburg, 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06 ER (https://dejure.org/2006,23086)
SG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06 ER (https://dejure.org/2006,23086)
SG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2006 - S 56 AS 1727/06 ER (https://dejure.org/2006,23086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Wegfall von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) wegen Weigerung der Fortführung einer zumutbaren Arbeit; Voraussetzungen für eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus SG Hamburg, 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06
    Pauschale Belehrungen für alle Zukunft sind nicht ausreichend, vielmehr ist in Hinblick auf jedes Arbeitsangebot etc. eine erneute Belehrung vorzunehmen (vgl. hierzu Berlit, in: LPK-SGB II, § 31 Rn. 61 f.; Rixen, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 31 Rn. 44; für die Rechtsfolgenbelehrung als Voraussetzung einer Sperrzeit nach dem Arbeitsförderungsrecht Bundessozialgericht, Urteil vom 10.12.1981, Az: 7 RAr 24/81, BSGE 53, 13).

    Auf die Rechtsfolgenbelehrung kann schließlich nicht deshalb verzichtet werden, weil sich der Antragsteller infolge der in der Vergangenheit vielfach erfolgten Belehrungen und Sanktionen über die Rechtsfolgen seines Verhaltens zweifelsfrei im Klaren sein musste (so für die Rechtsfolgenbelehrung als Voraussetzung einer Sperrzeit nach dem Arbeitsförderungsrecht Bundessozialgericht, Urteil vom 10.12.1981, Az: 7 RAr 24/81, BSGE 53, 13).

  • BVerwG, 01.02.2007 - 4 B 26.06

    Revision gegen das Urteil des OVG Münster zum Flughafen Niederrhein

    Auszug aus SG Hamburg, 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06
    Die Verpflichtung der Antragsgegnerin war auf den laufenden Monat zu beschränken, denn nur insoweit lässt sich der sozialhilferechtliche Bedarf bereits jetzt hinreichend sicher feststellen (so LSG Hamburg, Beschluss v. 28.2.2006, - L 4 B 26/06 ER SO und Beschluss v. 17. Mai 2006, Az: L 5 B 45/06 ER AS).
  • LSG Hamburg, 17.05.2006 - L 5 B 45/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die

    Auszug aus SG Hamburg, 08.09.2006 - S 56 AS 1727/06
    Die Verpflichtung der Antragsgegnerin war auf den laufenden Monat zu beschränken, denn nur insoweit lässt sich der sozialhilferechtliche Bedarf bereits jetzt hinreichend sicher feststellen (so LSG Hamburg, Beschluss v. 28.2.2006, - L 4 B 26/06 ER SO und Beschluss v. 17. Mai 2006, Az: L 5 B 45/06 ER AS).
  • SG Hamburg, 16.03.2007 - S 62 AS 2227/06

    Der Kläger wendet sich gegen die Absenkung seiner Leistungen um EUR 104,00

    Wird hingegen eine Beschäftigung während des Arbeitslosengeld II-Bezugs aufgegeben, ist § 31 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 lit. c SGB II die speziellere und damit abschließende Vorschrift (so ausdrücklich Berlit , in: LPK-SGB II, 2004, § 31 Rn. 105; im Ergebnis wohl ebenso Rixen , in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 31 Rn. 30f.; Valgolio , a.a.O. § 31 Rn. 66 ff.; a. A. Dauber , in: Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand: 1/07, § 31 Rn. 16; Sonnhoff , a.a.O., § 31 Rn. 72; wohl auch SG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2006 - S 55 AS 147/06 ER; Beschl. v. 11.1.2006 - S 53 AS 24/06 ER; offen gelassen SG Hamburg, Beschl. v. 8.9.2006 - S 56 AS 1727/06 ER).

    Die hier streitgegenständliche Kündigung durch den Antragsteller erfolgte während des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Insbesondere war er durch die kurzzeitige Aufnahme der Beschäftigung nicht aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschieden, mit der Folge, dass § 31 Abs. 4 Ziff. 3 SGB II anwendbar wäre (zu einer solchen Konstellation SG Hamburg, Beschl. v. 8.9.2006 - S 56 AS 1727/06 ER).

  • SG Hamburg, 07.12.2006 - S 62 AS 2226/06

    Anfechtung der Absenkung des Arbeitslosengelds II im Wege des einstweiligen

    Wird hingegen eine Beschäftigung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II aufgegeben, ist § 31 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 lit. c SGB II die speziellere und damit abschließende Vorschrift (so ausdrücklich Berlit , in: LPK-SGB II, 2004, § 31 Rn. 105; im Ergebnis wohl ebenso Rixen , in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 31 Rn. 30f.; Valgolio , a.a.O. § 31 Rn. 66 ff.; a. A. Sonnhoff , a.a.O., § 31 Rn. 72; wohl auch Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 27.2.2006, S 55 AS 147/06 ER; Beschluss vom 11.1.2006, Az. S 53 AS 24/06 ER; beide Entscheidungen stellen jedoch vorrangig darauf ab, dass im konkreten Fall kein sperrzeitauslösendes Verhalten erkennbar war; offen gelassen Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8.9.2006, Az. S 56 AS 1727/06 ER).

    Die hier streitgegenständliche Kündigung durch den Antragsteller erfolgte während des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Insbesondere war er durch die kurzzeitige Aufnahme der Beschäftigung nicht aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschieden, mit der Folge, dass § 31 Abs. 4 Ziff. 3 SGB II anwendbar wäre (zu einer solchen Konstellation Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8.9.2006, Az. S 56 AS 1727/06 ER).

  • SG Ulm, 09.10.2008 - S 10 AS 970/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Für den hier zu prüfenden Fall des Sanktionstatbestandes des § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III geht inzwischen auch ein größerer Teil der Rechtssprechung zu Recht davon aus, dass mehr für als gegen eine umfassende Einbeziehung und Anwendung der Sperrzeitregelung auch während des Leistungsbezugs von Leistungen nach dem SGB II spricht (SG Hamburg, Beschluss v. 08.09.2006, Az. S 56 AS 1727/06 ER; SG Hamburg, Beschluss v. 27.02.2006, Az. S 55 AS 147/06 ER; LSG Schleswig- Holstein, Beschluss v. 24.01.2007, Az. L 10 B 563/06 AS ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht